- Arbeitgeber
- I. Begriff:A. ist jeder, der einen ⇡ Arbeitnehmer beschäftigt. Wer A. ist, bestimmt sich danach, mit wem der ⇡ Arbeitsvertrag geschlossen wurde. A. kann auch eine juristische Person sein. Unter besonderen arbeitsvertraglichen Verhältnissen, in denen die Arbeit einer anderen Person zu leisten ist als dem Vertragspartner (z.B. ⇡ Leiharbeitsverhältnis, ⇡ mittelbares Arbeitsverhältnis) kann eine Aufspaltung der Arbeitgeberstellung in Betracht kommen. Beim ⇡ Konzern kann je nach Vertragsgestaltung die Konzernobergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft oder beide A. sein. Bei der ⇡ Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) sind die einzelnen Gesellschafter A., bei ⇡ Personengesellschaften (OHG, KG) die Gesellschaft.- Der Begriff A. ist arbeitsrechtlicher Natur und zu unterscheiden vom Begriff des ⇡ Unternehmers, der wirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Bedeutung hat.II. Pflichten des A.:1. Hauptpflicht: Zahlung von ⇡ Arbeitsentgelt (§ 611 BGB). Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (§ 612 BGB).- 2. Nebenpflichten: Wahrung schutzwürdiger Interessen des Arbeitnehmers, die ⇡ Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; ⇡ Gleichbehandlung der Arbeitnehmer.- 3. Pflichten gemäß Lohnsteuerrecht: (1) Aufbewahrung der ⇡ Lohnsteuerkarte; bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Jahres Rückgabe an Arbeitnehmer (⇡ Lohnsteuer-Jahresausgleich) oder Finanzamt; (2) ordnungsgemäße Berechnung der ⇡ Lohnsteuer; (3) Kontenführung zum Nachweis ordnungsgemäßer Berechnung und Abführung der einbehaltenen Steuer- und Versicherungsbeträge; (4) Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum; (5) Ausstellung von ⇡ Lohnsteuerbescheinigungen; (6) unter bestimmten Voraussetzungen (§ 42b EStG) Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs. Ab 2005 werden diese Verpflichtungen für eine Vielzahl von A. durch die Pflicht zur elektronischen Abwicklung der Lohnsteuer ergänzt oder ersetzt. Literatursuche zu "Arbeitgeber" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.