Arbeitgeber

Arbeitgeber
I. Begriff:A. ist jeder, der einen  Arbeitnehmer beschäftigt. Wer A. ist, bestimmt sich danach, mit wem der  Arbeitsvertrag geschlossen wurde. A. kann auch eine juristische Person sein. Unter besonderen arbeitsvertraglichen Verhältnissen, in denen die Arbeit einer anderen Person zu leisten ist als dem Vertragspartner (z.B.  Leiharbeitsverhältnis,  mittelbares Arbeitsverhältnis) kann eine Aufspaltung der Arbeitgeberstellung in Betracht kommen. Beim  Konzern kann je nach Vertragsgestaltung die Konzernobergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft oder beide A. sein. Bei der  Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) sind die einzelnen Gesellschafter A., bei  Personengesellschaften (OHG, KG) die Gesellschaft.
- Der Begriff A. ist arbeitsrechtlicher Natur und zu unterscheiden vom Begriff des  Unternehmers, der wirtschaftliche und wirtschaftsrechtliche Bedeutung hat.
II. Pflichten des A.:1. Hauptpflicht: Zahlung von  Arbeitsentgelt (§ 611 BGB). Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (§ 612 BGB).
- 2. Nebenpflichten: Wahrung schutzwürdiger Interessen des Arbeitnehmers, die  Fürsorgepflicht des Arbeitgebers;  Gleichbehandlung der Arbeitnehmer.
- 3. Pflichten gemäß Lohnsteuerrecht: (1) Aufbewahrung der  Lohnsteuerkarte; bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder nach Ablauf des Jahres Rückgabe an Arbeitnehmer ( Lohnsteuer-Jahresausgleich) oder Finanzamt; (2) ordnungsgemäße Berechnung der  Lohnsteuer; (3) Kontenführung zum Nachweis ordnungsgemäßer Berechnung und Abführung der einbehaltenen Steuer- und Versicherungsbeträge; (4) Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer für jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum; (5) Ausstellung von  Lohnsteuerbescheinigungen; (6) unter bestimmten Voraussetzungen (§ 42b EStG) Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs. Ab 2005 werden diese Verpflichtungen für eine Vielzahl von A. durch die Pflicht zur elektronischen Abwicklung der Lohnsteuer ergänzt oder ersetzt. Literatursuche zu "Arbeitgeber" auf www.gabler.de

Lexikon der Economics. 2013.

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